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Liebe Patienten,


nachfolgend finden Sie eine Reihe von Informationen, die Antworten auf häufig gestellte Fragen beinhalten.
Darin sind außerdem die Bedingungen einer osteopathischen Behandlung und die im Zusammenhang mit dieser stehenden Regeln und Vorschriften aufgeführt.

Telefonische Terminvereinbarung


Sollten Sie mich telefonisch nicht erreichen oder einen Termin per Email anfragen, so rufe ich Sie bei erster Gelegenheit zurück.

Erster Behandlungstermin


Damit ich mich Ihnen und Ihrer Gesundheit von der ersten Minute an widmen kann, bitte ich Sie, zum ersten Behandlungstermin etwa 10 Minuten früher zu erscheinen, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen.

Dauer und Kosten einer Behandlung


Eine osteopathische Behandlung dauert 45 bis 60 Minuten und kostet ca. 90 bis 110 EUR.

Bitte mitbringen!


Bereits vorliegende Befunde (MRT, CT, Röntgenbilder etc. – auf Folie oder Papier), Laborberichte und Arztbriefe können für den Einstieg in die Behandlung von großem Nutzen sein.
Medikamentenliste – falls vorhanden
Handtuch – der Umwelt zuliebe
Mundschutz – in Zeiten der Pandemie

Terminabsage


Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie bitte diesen spätestens 24 Stunden davor ab. Um den Therapeuten und andere Patienten nicht zu gefährden, sagen Sie bitte den Termin im Falle von Fieber, Erkältung, viralen und bakteriellen Infekten rechtzeitig ab. Für nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe von EUR 80,00 an.

Erstattbarkeit der Behandlungskosten


Die osteopathische Leistung wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Somit sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme / Teilkostenerstattung durch die Krankenversicherungen/-kassen erfüllt.
Ob privat, gesetzlich oder Beihilfe krankenversichert, informieren Sie sich bitte über die Kostenübernahme / Teilkostenerstattung bei Ihrer Krankenversicherung/-kasse bereits vor dem ersten Behandlungstermin.
Eine Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen, die die osteopathischen Behandlungen bezuschussen, finden Sie unter www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen----1
Angaben ohne Gewähr.
Zum Einreichen der Kosten bei Ihrer Krankenversicherung/-kasse benötigen Sie ein von Ihrem Arzt ausgestelltes Privatrezept mit einem vor der ersten Behandlung liegenden Ausstellungsdatum.